Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen dem Sommersprosse Verlag e.V., c/o Claudia Tetz-Froböse, Katzenwinkel 28, 30966 Hemmingen (nachfolgend Verlag) – und seinen Kunden (nachfolgend Auftraggeber). Sie gelten unabhängig von der Art der Verwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung.
2.Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur wirksam, wenn der Verlag sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Eine durch Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Anzeigen bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
§ 3 Abschluss
1. Ein Abschluss ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.
2. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.
3. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
§ 4 Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber zustande, wenn der Auftraggeber das Auftragsformular des Verlags unterschreibt. Telefonische Aufträge kommen zustande, wenn der Verlag den Auftrag des Auftraggebers annimmt. Eine gesonderte Bestätigung des Verlags an den Auftraggeber ist nicht erforderlich.
2. Soweit ein Vertrag zustande kommt, ohne dass der Auftraggeber den Anzeigentext oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht der Verlag gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist der Verlag berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn die vom Verlag geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen des Verlags.
Schutzwürdige Interessen vom Verlag sind insbesondere betroffen, wenn bei Anzeigen
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Auftraggeber den Inhalt oder die Form der Werbung erst nach Vertragsschluss beim Verlag einreicht, ist der Verlag unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen vom Verlag nicht mehr bestehen. Lehnt der Verlag eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt er sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung des Verlags wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 dieses Vertrages herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet der Verlag den Auftraggeber unverzüglich.
3. Der Ausschluss von Konkurrenten des Auftraggebers bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
4. Der Auftraggeber kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 5 Auftragsabwicklung
1. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten.
2. Der Auftraggeber sendet die ihm vom Verlag übermittelten Korrekturabzüge innerhalb der vereinbarten Frist zurück. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Korrekturabzüge, die der Auftraggeber nicht bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der ihm gesetzten Frist zurücksendet, gelten als genehmigt. Ist eine Frist nicht ausdrücklich bestimmt, so beträgt sie eine Woche ab Zugang der Korrekturabzüge beim Auftraggeber.
3. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach dem Erhalt eines Anzeigenbelegs schriftlich zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesandt wird. § 377 HGB wird hierdurch nicht berührt.
4. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend
gemacht werden.
§ 6 Druckunterlagen
1. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten und etwaiger bei Vertragsabschluss benannter drucktechnischer Toleranzen.
2. Zusätzlich zu digitalen Daten ist auch ein Ausdruck der Anzeige per Post oder Fax an den Verlag zu übergeben. Sollte trotz mitgelieferter Ausdrucke ein Fehler in den gelieferten Daten sein, übernimmt der Verlag keine Haftung. Die gelieferte Anzeige wird nicht Korrektur gelesen.
3. Änderungen der Druckdaten durch den Verlag erfolgen grundsätzlich nicht. Änderungs- oder Korrekturwünsche sind durch den Auftraggeber schriftlich zu benennen. Die Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
4. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet sechs Wochen nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
§ 7 Vergütung und Stornierung
1. Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste des Verlags in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung. Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des § 4 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung des Verlags nach Höhe und Breite der veröffentlichten Werbung. Soweit der Auftraggeber Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht nur unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die vom Verlag durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste des Verlags gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer Beauftragung Dritter entstehen.
2. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt.
3. Stornierungen seitens des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
4. Soweit der Auftraggeber einen Auftrag vor der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage storniert, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung zum Ausgleich für entstandene Aufwendungen und eingesetzte Arbeitszeit auf 85% dieser Vergütung, wenn der Verlag die erforderlichen Layout- und Satzarbeiten zum Zeitpunkt der Stornierung bereits fertig gestellt hatte. Waren die Layout- und Satzarbeiten vom Verlag noch nicht fertig gestellt, verringert sich die ursprünglich vereinbarte Vergütung auf 50% dieser Vergütung. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, die entstandenen Aufwendungen seien auch unter Berücksichtung der eingesetzten Arbeitszeit tatsächlich höher bzw. geringer als 85% bzw. 50%.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Die vom Verlag in Rechnung gestellten Leistungen zahlt der Auftraggeber unmittelbar nach Zugang der Rechnung, sofern nicht vom Verlag in der Rechnung ein anderer Zahlungszeitpunkt bestimmt wird. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto des Verlags eingegangen bzw. bei Scheckzahlung die Gutschrift vorbehaltlos erfolgt ist. Skonti gewährt der Verlag laut gültiger Preisliste im Rahmen einer Bankeinzugsermächtigung.
2. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
3. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 9 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf der in § 7 Abs.1 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Der Verlag ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Verlag ist bei Verzug des Auftraggebers berechtigt, noch ausstehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung in voller Höhe zu erbringen.
2. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Auftraggeber kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
3. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Soweit der Verlag auf Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers angewiesen ist und der Auftraggeber diese Leistungen nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug des Verlags ein. In diesem Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
2. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag schriftlich über abgegebene Unterlassungserklärungen oder einstweilige Verfügungen im Zusammenhang mit einer in Auftrag gegebenen Anzeige zu informieren. Bei fehlender schriftlicher Information entfällt jegliche Haftung.
§ 11 Haftung
1. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Er gewährleistet im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Auftraggeber seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Verlag haftet nicht, wenn er aufgrund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Auftraggebers gehandelt hat. Für Leistungen, die der Verlag aufgrund von handschriftlich gefertigten Unterlagen des Auftraggebers oder telefonischer Anweisungen des Auftraggebers ausführt, übernimmt der Verlag keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer etc.). Dies gilt nicht, soweit der Verlag einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste.
2. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
3. Für eine vom Verlag zu vertretende Pflichtverletzung haftet der Verlag nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz, so haftet der Verlag nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Verlag im Einzelfall eine Garantie übernommen hat, ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verlags beruhen. Hinsichtlich anderer Schäden haftet der Verlag nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich des eigenen Verhaltens sowie hinsichtlich des Verhaltens eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Verlag, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind.
5. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
§ 12 Anzeigenbelege
Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
§ 13 Anzeigenkennzeichnung
Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht.
§ 14 Datenschutz
1. Der Verlag beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich um. Der Verlag weist darauf hin, dass er die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert.
2. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und ggf. Änderung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit dem Verlag erforderlich ist. Der Verlag ist berechtigt, personenbezogene Daten für verlagseigene Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden und an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Der Verlag verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz des Verlages, wenn nicht die Vertragspartner ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.